Mit diesem Online-Tool können Sie Ihre elektronische Rechnung im Format XRechnung hochladen und direkt im Browser als lesbare HTML-Darstellung anzeigen lassen.
oder klicke hier zum Testen mit einer Beispielrechnung
Die XRechnung ist das offizielle elektronische
Rechnungsformat der Bundesrepublik Deutschland. Sie basiert auf einem
strukturierten XML-Standard gemäß der EU-Norm EN 16931 und
wurde speziell für die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen
entwickelt.
Dieses Tool wandelt die strukturierte XML-Datei in eine visuelle Ansicht
um – direkt im Browser, ohne Datenweitergabe an Dritte.
Seit dem 27. November 2020 ist die XRechnung für
Lieferanten des Bundes verpflichtend bei der Abrechnung öffentlicher
Aufträge. Viele Bundesländer und Kommunen verlangen sie ebenfalls –
meist über Plattformen wie die
Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) oder OZG-RE.
Jedes Bundesland kann eine eigene Lösung zum Versand der XRechnungen anbieten.
Eine Aufstellung der Bundesländer und deren Übermittlungswege finden Sie hier.
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die XRechnung ist dabei ein zugelassenes Format gemäß dem neuen Wachstumschancengesetz. Ab 2026 wird die E-Rechnung auch bei der Ausstellung stufenweise verpflichtend.
Aufgrund des Förderalismus in Deutschland, kann jedes Bundesland seine
eigene Lösung hinsichtlich des Empfangs von E-Rechnungen umsetzen.
Einige Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und nutzen das OZG-RE
Portal, welches von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird.
Andere Bundesländer haben entweder ihre eigene Portal-Lösung oder nur
den direkten Empfang per Mail bzw. Peppol.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Regelungen zur
elektronischen Rechnungsstellung (XRechnung) an die Behörden in allen 16 Bundesländern
sowie die Bundesbehörden.
Bundesland | Übertragungsweg(e) | Grenze | Bemerkung |
---|---|---|---|
Bund |
Portal ZRE, Portal OZG-RE Peppol, |
keine Unter-/Obergrenze | zum 31.12.2025 wird ZRE komplett durch die Plattform OZG-RE abgelöst. Weiterführende Informationen |
Baden-Württemberg |
Serviceportal Baden-Württemberg, Peppol, E-Mail rechnung@service-bw.bwl.de |
keine Unter-/Obergrenze | Weiterführende Informationen |
Bayern | ab 1.000 € |
Keine Peppol-Anbindung, kein zentrales Portal Weiterführende Informationen |
|
Berlin | Portal OZG-RE, Peppol | bis 221.000 € netto |
In Berlin ist keine grundsätzliche Ausstellungspflicht für
Lieferanten geplant. Weiterführende Informationen |
Brandenburg | Portal OZG-RE, Peppol | ab 1.000 € | Weiterführende Informationen |
Bremen | Portal zERIKA, Peppol, E-Mail | - | fixe PEPPOL-IDs für Stadtgemeinde, Hansestadt Bremen, Bremerhaven und BeteiligungenWeiterführende Informationen |
Hamburg | E-Rechnungsportal, Peppol, E-Mail | ab 1.000 € bzw. ab 3.000 € bei Bauleistungen | fixe PEPPOL-ID: 0204:02-FHH-06 Weiterführende Informationen |
Hessen | Portal Zentraler Rechnungseingang | ab 1.000 € | keine PEPPOL-Versand Weiterführende Informationen |
Mecklenburg-Vorpommern | Portal OZG-RE, Peppol | keine Unter-/Obergrenze | Weiterführende Informationen |
Niedersachsen |
Portal OZG-RE, Peppol, E-Mail: eRechnung@niedersachsen.de |
keine Unter-/Obergrenze | fixe PEPPOL-ID: 0204:03-0021200040-12 Weiterführende Informationen |
Nordrhein-Westfalen |
Portal, Peppol, E-Mail: eingang@erechnung.nrw |
keine Unter-/Obergrenze | fixe PEPPOL-ID: 0204:05-NRW-83 Weiterführende Informationen |
Rheinland-Pfalz |
Portal, Peppol, |
keine Unter-/Obergrenze | Weiterführende Informationen |
Saarland |
Portal, Peppol, |
keine Unter-/Obergrenze | Weiterführende Informationen |
Sachsen |
Portal OZG-RE, Peppol, |
keine Unter-/Obergrenze | Weiterführende Informationen |
Sachsen-Anhalt |
E-Rechnungsportal, Peppol, |
keine Unter-/Obergrenze | separate fixe PEPPOL-ID für Land und Kommunen Weiterführende Informationen |
Schleswig-Holstein |
E-Rechnungsportal, Peppol, |
keine Unter-/Obergrenze | separate fixe PEPPOL-ID für Land und Kommunen
|
Thüringen |
Protal OZG-RE, Peppol, |
keine Unter-/Obergrenze | - |
Stand: 11.06.2025